18.06.2008 Bern: Einführung biometrischer Ausweise – Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
.jpg) Biometrischer Ausweis in der Schweiz (Symbolbild) |
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Entwurf der revidierten "Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige" (Ausweisverordnung) in die Vernehmlassung geschickt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 10. Oktober 2008.
Die Ausweisverordnung beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 22. Juni 2001 (Ausweisgesetz) und muß im Hinblick auf die definitive Einführung der biometrischen Pässe in der Schweiz angepaßt werden. Sie regelt unter anderem das neue Ausstellungsverfahren und die Gebühren.
Neu werden in der Schweiz die von den Wohnsitzkantonen bezeichneten Stellen und im Ausland die diplomatischen und konsularischen Vertretungen für das gesamte Ausstellungsverfahren zuständig sein. Die Antrag stellende Person muß zur Identifikation, Abnahme ihrer biometrischen Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke), Annullierung alter Ausweise und zur Entrichtung der Ausweisgebühr nur noch einmal persönlich bei der Behörde vorsprechen.
Der Bundesrat schlägt vor, die Gebühren auf CHF 140.-- für die Pässe von Erwachsenen und CHF 60.-- für die Pässe von Kindern festzulegen. Weiterhin bleibt das familienfreundliche Kombiangebot (gleichzeitige Bestellung von Paß und Identitätskarte zum Spezialpreis von CHF 148.-- für Erwachsene und CHF 68.-- für Kinder) bestehen.
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18.06.2008
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